Hilfe bei der Arbeits-Stelle
Sie sind hörgeschädigt.
Und Sie haben eine Arbeits-Stelle.
Dann können Sie Hilfe bekommen.
Ihr Arbeit-Geber kann auch Hilfe bekommen.
Damit an der Arbeits-Stelle alles gut klappt.
Die Hilfe heißt: Berufs-begleitender Dienst |
Diese Hilfen gibt es beim Berufs-begleitenden Dienst:
Wir sagen Ihnen,
- welche Hilfsmittel es gibt
- wie Sie die Hilfsmittel bekommen können
- wie Sie einen Helfer am Arbeits-Platz bekommen können
- welche Gesetze es für die Arbeit von hörgeschädigten Menschen gibt
Wir beraten Sie,
- wenn es Probleme mit Kollegen gibt
- wenn es Probleme mit dem Arbeit-Geber gibt
- wenn der Arbeit-Geber Ihnen kündigen will
Wir beraten den Arbeit-Geber,
- wie Ihr Arbeits-Platz sein soll
- wie er mit Ihnen sprechen kann
- wie Sie gut arbeiten können
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So bekommen Sie einen Berufs-begleitenden Dienst
Schreiben Sie an unsere Beratungs-Stelle.
Oder rufen Sie in unserer Beratungs-Stelle an.
Die Beratungs-Stelle hilft Ihnen. |
Wer bezahlt den Berufs-begleitenden Dienst?
Der Berufs-begleitende Dienst ist für Sie kostenlos.
Ein Amt bezahlt den Berufs-begleitenden Dienst.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 9.
Das Amt heißt:
Landes-Amt für Soziales, Jugend und Versorgung |