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Landesverband der Gehörlosen

Rheinland-Pfalz e.V.

Berufsbegleitender Dienst – Leichte Sprache

Hilfe bei der Arbeits-Stelle

Sie sind hörgeschädigt.
Und Sie haben eine Arbeits-Stelle.

Dann können Sie Hilfe bekommen.
Ihr Arbeit-Geber kann auch Hilfe bekommen.
Damit an der Arbeits-Stelle alles gut klappt.
Die Hilfe heißt: Berufs-begleitender Dienst

Diese Hilfen gibt es beim Berufs-begleitenden Dienst:

Wir sagen Ihnen,

  • welche Hilfsmittel es gibt
  • wie Sie die Hilfsmittel bekommen können
  • wie Sie einen Helfer am Arbeits-Platz bekommen können
  • welche Gesetze es für die Arbeit von hörgeschädigten Menschen gibt

Wir beraten Sie,

  • wenn es Probleme mit Kollegen gibt
  • wenn es Probleme mit dem Arbeit-Geber gibt
  • wenn der Arbeit-Geber Ihnen kündigen will

Wir beraten den Arbeit-Geber,

  • wie Ihr Arbeits-Platz sein soll
  • wie er mit Ihnen sprechen kann
  • wie Sie gut arbeiten können

So bekommen Sie einen Berufs-begleitenden Dienst

Schreiben Sie an unsere Beratungs-Stelle.
Oder rufen Sie in unserer Beratungs-Stelle an.
Die Beratungs-Stelle hilft Ihnen.

Wer bezahlt den Berufs-begleitenden Dienst?

Der Berufs-begleitende Dienst ist für Sie kostenlos.
Ein Amt bezahlt den Berufs-begleitenden Dienst.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 9.
Das Amt heißt:
Landes-Amt für Soziales, Jugend und Versorgung

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