Für wen ist Sozialpädagogische Familienhilfe?
- Für Familien mit hörgeschädigten Familienmitgliedern, die Unterstützung im Alltag und bei der Erziehung benötigen
- Hilfestellung bei Erziehungsfragen und Erziehungsauffälligkeiten
- Stärkung der elterlichen Kompetenz
- Begleitung von Kontakten mit Kindergärten, Schulen, Ämtern und anderen Einrichtungen
- Unterstützung bei Alltagsproblemen und Krisen
- Gemeinsam mit der Familie sollen die aktuellen Probleme gelöst werden, damit die Familie wieder selbstständig und eigenverantwortlich ihren Lebensalltag gestalten kann
- Wenden Sie sich an das Amt für Jugend und Soziales oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer unserer Beratungsstellen
- Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine gesetzlich verankerte Leistung nach dem SGB VIII. Sie wird beim Amt für Jugend und Soziales beantragt und ist für die Familie kostenfrei