Link zum Fingeralphabet:
Hier können Sie den Wegweiser mit gebärdensprachlichen Angeboten in Rheinland-Pfalz downloaden, Für besondere Anlässe im privaten Bereich bezahlt der ortszuständige Eingliederungshilfeträger das Gebärdensprachdolmetschen. Dies sind oft die Sozialämter. Stellen Sie den Antrag sehr rechtzeitig. Einen Antrag zur Vorlage finden Sie hier. Link zum Fingeralphabet:Wegweiser für Angebote in Gebärdensprache
erstellt durch die EUTB.
Übernahme Dolmetscherkosten bei besonderen Anlässen
Besondere Anlässe können zum Beispiel sein: VHS-Kurse, Rechtsanwaltsgespräche, Schuldnerberatung, Eheberatung, Erziehungsberatung sonstige einmalige Ereignisse im privaten Bereich, die keinem anderen Kostenträger zugeordnet sind.
§82 SGB 9: Leistungen zur Förderung der Verständigung
Es muss ein Antrag gestellt werden und die eigenen finanziellen Verhältnisse müssen nachgewiesen werden. Das Amt übernimmt den vollen Betrag nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, danach bezuschusst es nur anteilig.
Fingeralphabet
Anschrift Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache Carl-Spitzweg-Str. 30 67227 Frankenthal Kontakt: Telefon: 0 62 33 / 34 58-14 Telefax: 0 62 33 / 34 58-15 E-Mail: LDZ [at] gehoerlose-rlp.de