Ein Dolmetscher
- besitzt eine staatliche Anerkennung oder einen anerkannten Abschluss als Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache. Diese sind zurzeit: Hochschulabschluss oder Staatliche Prüfung
- ist Mittler zwischen gehörlosen und hörenden Menschen
- übersetzt in der Regel simultan
- verhält sich in Dolmetschsituationen neutral und kommentiert das Geäußerte nicht
- unterliegt der Verschwiegenheit und der Berufs-und Ehrenordnung des Bundesverbandes der Dolmetscher für Gebärdensprache