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Landesverband der Gehörlosen

Rheinland-Pfalz e.V.

Begleiteter Umgang

Für wen ist Begleiteter Umgang?

  •  Für getrennte Eltern die Unterstützung bei den Kontakten zum Kind benötigen

Was bieten wir an?

  •  Begleitung des Elternteils während der Treffen mit dem Kind
  •  Unterstützung und Hilfestellung, damit der Kontakt gut verlaufen kann
  •  Sicherstellung des Kindeswohls während des Kontakts, wenn es das Jugendamt oder das Familiengericht anordnet

Was ist das Ziel?

  •  Förderung des Kindeswohls durch Erhaltung der emotionalen Bindung
  •  Unterstützung und Hilfestellung bei der Gestaltung der Kontakte

Wie bekomme ich Begleiteten Umgang?

  •  Das Amt für Jugend und Soziales oder das Familiengericht entscheidet über den Begleiteten Umgang. Wenden Sie sich direkt an das Amt, das Familiengericht oder an eine Mitarbeiterin in einer unserer Beratungsstellen

Wer bezahlt die Unterstützung?

  •  Das Recht auf Umgang ist gesetzlich verankert im §1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Begleitete Umgang ist für die Familie kostenfrei.