Hilfe bei Treffen mit Ihrem Kind
Sie sind hörgeschädigt. Und Sie haben ein Kind. Sie leben nicht mit Ihrem Kind zusammen. Aber Sie wollen Ihr Kind gerne treffen. Und Sie brauchen dabei Hilfe.Dann gibt es ein Angebot für Sie.Damit ihr Kind beide Eltern treffen kann. Damit Ihr Kind beide Eltern lieb haben kann. Das Angebot heißt: Begleiteter Umgang. |
Diese Hilfen gibt es bei Begleitetem Umgang:Zum Beispiel:
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So bekommen Sie Begleiteten Umgang:Geben Sie dem Amt für Jugend und Soziales Bescheid. oder: Schreiben Sie an unsere Beratungs-Stelle. |
Wer bezahlt den Begleiteten Umgang?Eltern dürfen Ihr Kind treffen. |