Informationsmaterial
Wegweiser für Angebote in Gebärdensprache
Hier können Sie den Wegweiser mit gebärdensprachlichen Angeboten in Rheinland-Pfalz downloaden, erstellt durch die EUTB.
Übernahme Dolmetscherkosten bei besonderen Anlässen
Für besondere Anlässe im privaten Bereich bezahlt der ortszuständige Eingliederungshilfeträger das Gebärdensprachdolmetschen. Dies sind oft die Sozialämter. Besondere Anlässe können zum Beispiel sein: VHS-Kurse, Rechtsanwaltsgespräche, Schuldnerberatung, Eheberatung, Erziehungsberatung sonstige einmalige Ereignisse im privaten Bereich, die keinem anderen Kostenträger zugeordnet sind.
§82 SGB 9: Leistungen zur Förderung der Verständigung Es muss ein Antrag gestellt werden und die eigenen finanziellen Verhältnisse müssen nachgewiesen werden. Das Amt übernimmt den vollen Betrag nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, danach bezuschusst es nur anteilig.
Stellen Sie den Antrag sehr rechtzeitig.
Einen Antrag zur Vorlage finden Sie hier.
Fingeralphabet
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