Für wen ist Inklusionsberatung?
- Für arbeitslose Hörgeschädigte, die aktuell nicht in Arbeit vermittelt werden können. Ein Gleichstellungs- oder Schwerbehindertenstatus ist nicht notwendig
- Beratung, Unterstützung und Reflexion
- Schlüsselqualifikationen fördern
- Vermittlungshemmnisse abbauen
- Vermittlung in ein Erprobungspraktikum
- Die hörgeschädigte Person für eine erfolgreiche Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit vorzubereiten
- Wenden Sie sich an die Kolleginnen in einer unserer Beratungsstellen
- Inklusionsberatung ist ein Projekt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Die Beratung ist kostenfrei