Für wen ist der Berufsbegleitende Dienst?
- Für Hörgeschädigte bei allen Fragen zu ihrer Arbeit
- Für Arbeitgeber die hörgeschädigte Personen beschäftigen
- Information über Hilfsmittel und Arbeitsassistenz und deren Beantragung, sowie die Hinweise zu den rechtlichen Besonderheiten bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten
- Beratung bei Problemen im Kollegium und Vorgesetzten und drohender Kündigung
- Beratung von Arbeitgebern bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes des hörgeschädigten Mitarbeiters, vor allem bei der Verbesserung der Kommunikation und der Arbeitsabläufe
- Der Arbeitsplatz soll langfristig erhalten bleiben
- Wenden Sie sich an die Kolleginnen in einer unserer Beratungsstellen
- Wir arbeiten im Auftrag des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz nach SGB IX und die Unterstützung erfolgt kostenfrei