Sonstige Angebote

Auf dieser Seite finden Sie unsere sonstigen Angebote zu den Themen Frühförderung, Begleiteter Umgang, Allgemeine Sozialberatung, sowie Vorträge und Seminare.

Frühförderung

Für wen ist Frühförderung?

  •  Für Kinder bis zum Schuleintritt, die lautsprachliche Förderung benötigen und deren Eltern hörgeschädigt sind
 
Was bieten wir an?
  •  Lautsprachliche Frühförderung der Kinder
  •  Förderung der Gebärdensprache als familiäre Kommunikationsform
  •  Beratung und Unterstützung der Eltern zur Bilingualität
 
Was ist das Ziel?
  •  Das hörende Kind an die Lautsprache heranführen
  •  Die Gebärdensprache als Familiensprache fördern
  •  Optimale Bedingen für den bilingualen Spracherwerb schaffen
 
Wie bekomme ich Frühförderung?
  •  Kontaktieren Sie das zuständige Sozialpädiatrische Zentrum/ Frühförderzentrum, fragen Sie den Kinderarzt oder vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Beratungsstellen
 
Wer bezahlt die Unterstützung?
  •  Frühförderung ist eine gesetzlich verankerte Eingliederungshilfe nach dem SGB. Sie wird beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt und ist für die Familie kostenfrei

Begleiteter Umgang

Für wen ist Begleiteter Umgang?

  •  Für getrennte Eltern die Unterstützung bei den Kontakten zum Kind benötigen

 

Was bieten wir an?

  •  Begleitung des Elternteils während der Treffen mit dem Kind
  •  Unterstützung und Hilfestellung, damit der Kontakt gut verlaufen kann
  •  Sicherstellung des Kindeswohls während des Kontakts, wenn es das Jugendamt oder das Familiengericht anordnet

 

Was ist das Ziel?

  •  Förderung des Kindeswohls durch Erhaltung der emotionalen Bindung
  •  Unterstützung und Hilfestellung bei der Gestaltung der Kontakte

 

Wie bekomme ich Begleiteten Umgang?

  •  Das Amt für Jugend und Soziales oder das Familiengericht entscheidet über den Begleiteten Umgang. Wenden Sie sich direkt an das Amt, das Familiengericht oder an eine Mitarbeiterin in einer unserer Beratungsstellen

 

Wer bezahlt die Unterstützung?

  •  Das Recht auf Umgang ist gesetzlich verankert im §1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Begleitete Umgang ist für die Familie kostenfrei.

Allgemeine Sozialberatung

Für wen ist die Allgemeine Sozialberatung?

  • Für hörgeschädigte Menschen mit Fragen, die das tägliche Leben betreffen und die nicht mit der Thematik Erziehung und/oder Beruf zusammenhängen

 

Was bieten wir an?

  • Unterstützung beim Schriftverkehr und Kontakten mit Ämtern und Behörden
  • Vermittlung an geeignete Fachberatungsstellen

 

Was ist das Ziel?

  • Erstinformationen anbieten und auf weitere Handlungsmöglichkeiten hinweisen

 

Wie bekomme ich Allgemeine Sozialberatung?

  • Nutzen Sie unsere offene Sprechstunde oder wenden Sie sich an eine unserer Beratungsstellen

 

Wer bezahlt die Allgemeine Sozialberatung?

  • Die Allgemeine Sozialberatung ist kostenfrei

Vorträge und Seminare

Für interessierte Arbeitnehmer, Verbände und Gruppen bieten wir individuell gestaltete Vorträge an

Zeitlicher Umfang: nach Wunsch ab einer Stunde bis zur Tagesveranstaltung

Ausgestaltung: wahlweise als Vortrag, Seminar oder Workshop

Kosten: werden individuell abgestimmt. In Einzelfällen können Kostenzuschüsse über zuständige Kostenträger beantragt werden

Inhaltsbeispiele:

  • Kollegenseminar „Und wie soll ich ihn rufen?“ Die Kommunikation mit hörgeschädigten ArbeitskollegInnen
  • Basis-Seminar zum Thema Hörschädigung (allgemeine Einführung)
  • Schriftsprache und Lesekompetenz hörgeschädigter Menschen

 

Bei Fragen wenden sie sich bitte an die Kollegen in einer unserer Beratungsstellen.